Rechtsprechung
   OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5331
OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03 (https://dejure.org/2003,5331)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.05.2003 - 1 Sa 4/03 (https://dejure.org/2003,5331)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 1 Sa 4/03 (https://dejure.org/2003,5331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages; Bestellung eines Ergänzungspflegers für den im Nacherbenvermerk eingetragenen minderjährigen Nacherben; Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für die Bestellung eines Ergänzungspflegers; ...

  • Judicialis

    BGB § 181; ; BGB § 1693; ; BGB § 1697; ; BGB § 1779; ; BGB § 1795 Abs. 1; ; BGB § 1795 Abs. 2; ; BGB § 1909; ; BGB § 1915 Abs. 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 37 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, ob für die Anordnung und Auswahl eines Ergänzungspflegers die Zuständigkeit des Familiengerichts oder des Vormundschaftsgerichts gegeben ist oder ob eine Doppelzuständigkeit besteht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1311
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 16.12.1998 - 18 WF 562/98

    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft;

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht hinsichtlich der Zuständigkeit für die Bestellung des Ergänzungspflegers, soweit ersichtlich, Einigkeit (siehe u. a. BayObLG, Rechtspfleger 2000, 158 f.; OLG Stuttgart in FamRZ 1999, 1601 f.).

    Es verbleibt in diesen Fällen deshalb bei der Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts nach §§ 1909, 1915 Abs. 1, 1779 BGB (so im Ergebnis auch KG, FamRZ 2000, 719; OLG Stuttgart, BW NotZ 2000, 19 unter Aufgabe OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1601; OLG Koblenz, OLG-Report 2001, 16 f., letzteres hinsichtlich der Frage der Bestellung des Pflegers und des weiteren Pflegschaftsverfahrens).

  • BayObLG, 02.08.1999 - 3Z BR 169/99

    Aufwandsentschädigung für Betreuer

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03
    Vielmehr ist bereits nach dem deutlichen Wortlaut des § 1697 BGB eine Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung einer Vormundschaft oder Pflegschaft und die Auswahl des Vormundes oder Pflegers nur dann gegeben, wenn dieses Erfordernis auf Grund einer (= anderen vorhergehenden) Maßnahme eintritt, die das Familiengericht getroffen hat(vgl. Bienwald Anmerkung in FamRZ 1999, 1602).
  • OLG Hamm, 15.08.2000 - 2 UF 320/00
    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03
    (So BayObLG und OLG Stuttgart, a.a.O.; noch weitergehend OLG Hamm, FamRZ 2001, 717 ff., wonach sogar eine ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts angenommen wird.).
  • OLG Koblenz, 21.06.2000 - 15 SmA 12/00

    Zuständigkeit für Bestellung des Pflegers

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03
    Es verbleibt in diesen Fällen deshalb bei der Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts nach §§ 1909, 1915 Abs. 1, 1779 BGB (so im Ergebnis auch KG, FamRZ 2000, 719; OLG Stuttgart, BW NotZ 2000, 19 unter Aufgabe OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1601; OLG Koblenz, OLG-Report 2001, 16 f., letzteres hinsichtlich der Frage der Bestellung des Pflegers und des weiteren Pflegschaftsverfahrens).
  • BayObLG, 30.03.1994 - 1Z AR 14/94

    Kompetenzkonflikt; Vormundschaftsgericht; Familiengericht; Zuständigkeit;

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03
    Das Thüringer Oberlandesgericht ist als gemeinsames oberes Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung des vorliegenden Zuständigkeitsstreites zwischen dem Vormundschaftsgericht und dem Familiengericht berufen (vgl. BayObLGZ 1994, 91).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1999 - 19 AR 20/99

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung i.R. einer Familiensache

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03
    Ein solcher Eilfall ist bei durch Ergänzungspfleger wahrzunehmenden Abgabe von rechtsgeschäftlichen Erklärungen, wie vorliegend die Ausschlagung einer Erbschaft, im Regelfall nicht gegeben, was auch hier der Fall ist (so auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 568 mit weiteren Hinweisen auf den Meinungsstand).
  • OLG Naumburg, 27.10.2004 - 14 UF 176/04

    Zur Zulässigkeit der Bestellung des Jugendamtes als Pfleger

    Andere Gerichte wiederum vertreten die Auffassung, dass im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene originäre Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft gemäß den §§ 1909, 1915 Abs. 1 BGB ein Zuständigkeitswechsel zum Familiengericht gemäß den §§ 1693, 1697 BGB nur bei dringendem Handlungsbedarf - der hier nicht ersichtlich ist - vorgesehen sei und es in den übrigen Fällen rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung bei der grundsätzlich begründeten Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für die Pflegschaftsanordnung verbleiben müsse (so nam. Thüringer OLG, FamRZ 2003, 1311 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 364 ff.; KG Berlin, FamRZ 2001, 719; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 568).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht